Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB für eine transparente Zusammenarbeit
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schulzke Bau- & Industriemontagen (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers.
Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Leistungserbringung gültigen Preise.
4.2 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen
5. Ausführungsfristen und Termine
Vereinbarte Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Fristen und Termine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Leistung abnahmebereit ist.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Fristen und Termine angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Die Baustelle bzw. der Arbeitsort ordnungsgemäß vorbereitet ist
- Erforderliche Genehmigungen vorliegen
- Strom-, Wasser- und sonstige Anschlüsse zur Verfügung stehen
- Der Zugang zur Baustelle gewährleistet ist
- Notwendige Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden
7. Gewährleistung
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich nicht längere Fristen vorgeschrieben sind.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nachzubessern. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Januar 2026